Unmittelbarer Anspruch
Zu den typischen Gruppen gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte mit den erforderlichen Voraussetzungen sowie weitere gesetzlich genannte Personen. Die Reform bezieht auch viele Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke ein. Bei Selbstständigen zählen die begünstigten Einkünfte und eine abgegebene Steuererklärung.
Besondere Fälle
Ein Minijob ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einen Förderanspruch begründen. Kindererziehungszeiten und bestimmte Lohnersatzleistungen können ebenfalls relevant sein. Freiwillige Rentenversicherung oder Wohnsitz allein genügen nicht.
Mittelbare Berechtigung
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können unter Voraussetzungen mittelbar berechtigt sein. Hier gelten ein eigener Vertrag, 120 € Jahresbeitrag und andere Regeln für die Grundzulage. Die Beispiele mit 540 € maximaler Grundzulage beziehen sich auf unmittelbar Förderberechtigte.
Quellen und Vertiefung
Gesetzestext: Förderberechtigung und Zulagen
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.