Das Altersvorsorgedepot verstehen

Welches Geld kann ins Altersvorsorgedepot?

Nicht nur der Zahlende, sondern auch die rechtliche Einordnung des Beitrags zählt.

Eigene Beiträge und Zuzahlungen

Regelmäßige eigene Beiträge und Einmalzahlungen können dem Vertragsinhaber zugerechnet werden. Auch Zahlungen durch Angehörige oder Arbeitgeber können je nach Ausgestaltung eigene Altersvorsorgebeiträge sein. Daraus entsteht kein zweiter Fördertopf: Die persönlichen Grenzen gelten zusammen.

Die Grenzen auseinanderhalten

Bis 1.800 € Eigenbeitrag dienen der Zulagenförderung. Im neuen Vertrag sind jährlich bis 6.840 € Eigenbeiträge möglich. Zulagen, Erträge und gesetzlich begünstigte Überträge werden bei dieser Einzahlungsgrenze nicht als neue Eigenbeiträge mitgezählt. Der Sonderausgabenrahmen umfasst bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch.

VL sind gesondert geregelt

Vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz sind keine Altersvorsorgebeiträge nach § 82 EStG. Altersvorsorgewirksame Arbeitgeberleistungen und bestimmte bAV-Beiträge brauchen eine gesonderte Prüfung.

Quellen und Vertiefung

Gesetzestext: Beiträge und Einzahlungsgrenzen

Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.

Welches Geld kann ins Altersvorsorgedepot?

Vergrößerte Infografik: Welches Geld kann ins Altersvorsorgedepot?