Sonderfälle

Was passiert mit meinem AvD, wenn ich sterbe?

Kapital und Förderung sind im Todesfall getrennt zu betrachten.

Während des Ansparens

Altersvorsorgekapital ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer begünstigten Übertragung auf einen Vertrag des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners kann die Förderung erhalten bleiben. Für andere Erben sind Zulagen und gegebenenfalls gesondert festgestellte Steuervorteile grundsätzlich zurückzuführen.

Während des Auszahlungsplans

Noch vorhandenes Restvermögen kann Teil des Nachlasses sein. Auch hier zählen Förderstatus und Übertragungsregeln. Ein vererbbarer Depotrest bedeutet nicht, dass jede geerbte Summe ohne Abzüge frei verfügbar wird.

Während einer Leibrente

Die lebenslange Rente wird aus dem Versichertenkollektiv finanziert und endet grundsätzlich mit dem Tod. Vereinbarte Garantiezeiten oder Hinterbliebenenleistungen können eine Ausnahme bewirken. Dafür müssen die konkreten Vertragsbedingungen und Kosten geprüft werden.

Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.

Was passiert mit meinem AvD, wenn ich sterbe?

Vergrößerte Infografik: Was passiert mit meinem AvD, wenn ich sterbe?