Während des Ansparens
Gefördertes zertifiziertes Altersvorsorgevermögen genießt besonderen Schutz. Ein freies ETF-Depot ist damit sozialrechtlich nicht gleichzusetzen. Der Schutz bezieht sich auf die gesetzlichen Voraussetzungen; nicht jeder zusätzlich eingezahlte Betrag ist automatisch in jeder Situation gleich geschützt.
Während der Auszahlung
Leistungen können als Einkommen auf Grundsicherung angerechnet werden. Für begünstigte zusätzliche Altersvorsorge sind 100 € monatlich plus 30 % des darüberliegenden Betrags anrechnungsfrei, begrenzt auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1. Bei 300 € begünstigter Monatsleistung ergibt das rechnerisch 160 € Freibetrag.
Die Auszahlungsform zählt
§ 82 Absatz 5 SGB XII erfasst neben lebenslangen zusätzlichen Leistungen ausdrücklich laufende Zahlungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen. Ein befristeter zertifizierter Auszahlungsplan ist daher nicht allein wegen seiner Befristung vom Freibetrag ausgeschlossen. Eine große einmalige Kapitalentnahme ist anders zu prüfen als laufende Monatsleistungen.
Quellen und Vertiefung
§ 82 SGB XII: Einkommen und Freibetrag
§ 90 SGB XII: einzusetzendes Vermögen
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.