Der gesetzliche Filter
Die Positivliste legt die zulässigen Vermögensgegenstände abschließend fest. Ein Produkt muss die dort genannten Kriterien erfüllen. Ein bekannter Name oder eine Börsennotierung allein beweist die Zulässigkeit nicht.
Der Anbieterfilter
Dein Anbieter bestimmt, welche gesetzlich zulässigen Produkte im konkreten Vertrag verfügbar sind. Ein erlaubter ETF kann deshalb fehlen. Beim Standarddepot wählt der Anbieter die vorgegebenen Bausteine; ein anderes Vertragsmodell kann mehr Auswahl bieten.
Vorher konkret fragen
- Welche Fonds und ETFs stehen im Vertrag zur Wahl?
- Wie unterscheiden sich Streuung und Risiko?
- Welche Produkt- und Vertragskosten entstehen?
- Wie sind Umschichtungen und spätere Änderungen geregelt?
Quellen und Vertiefung
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.