Drei Grundwege
| Weg | Was bleibt? | Was ändert sich? |
|---|---|---|
| Altvertrag und alte Förderung | Vertrag und bisherige Förderlogik | Kein automatischer Wechsel |
| Altvertrag und neue Förderung | Grundsätzlich bestehender Vertrag | Künftige Förderberechnung |
| Übertragung in Neuvertrag | Kapital bei korrektem Übertrag | Anlage, Bedingungen und neue Förderung |
Wechselkosten und Bestandsschutz
Im neuen System muss der abgebende Anbieter nach fünf Jahren einen Wechsel kostenfrei erlauben; beim annehmenden Anbieter sind bis zu 150 € Verwaltungspauschale möglich. Übergänge aus Altverträgen müssen anhand der einschlägigen Regelung und des konkreten Vertrags geprüft werden. Der Wechsel in die neue Förderlogik lässt sich nicht einfach rückgängig machen.
Persönliche Rechnung
Zulagen, zusätzliche Steuerermäßigung, Garantien und Auszahlung können sich unterschiedlich verändern. Auch das Ruhenlassen eines Altvertrags bei neuem Vertrag ist kein Weg, automatisch beide Förderlogiken dauerhaft parallel zu erhalten.
Quellen und Vertiefung
Gesetzestext: Übergang und Anbieterwechsel
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.