Die zusätzlichen 5.040 €
Zwischen 1.800 € gefördertem Eigenbeitrag und 6.840 € Einzahlungsgrenze liegen 5.040 € im Jahr, also durchschnittlich 420 € im Monat. Für diesen zusätzlichen Teil gibt es keine weitere Grundzulage und keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.
Steuern später auseinanderhalten
Erträge bleiben im Vertragsmantel während der Ansparphase ohne laufende Besteuerung. Später werden Leistungen aus geförderten und nicht geförderten Beiträgen getrennt. Bei ungeförderten Beiträgen hängen die Regeln von der Auszahlungsform ab: Leibrente, Auszahlung aus einem Sparplan oder Versicherungsleistung sind nicht steuerlich identisch.
Der Vergleich mit freier Anlage
Rechne zusätzliche Vertragskosten, Liquiditätsbedarf und spätere Steuern gegen die mögliche Steuerstundung. Eine höhere Einzahlung ist nicht allein deshalb besser, weil sie erlaubt ist. Entscheidend ist die vollständige Nutzung des Geldes bis zum Ruhestand.
Quellen und Vertiefung
§ 22 Nr. 5 EStG: Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.