Beim Ansparen
Eigenbeiträge und Zulagen werden im zertifizierten Vertrag investiert. Erträge und Umschichtungen lösen im Vertragsmantel grundsätzlich keine laufende Besteuerung beim Sparer aus. Der mögliche Sonderausgabenabzug wird gegen den Zulageanspruch geprüft.
Bei der Auszahlung
Leistungen aus geförderten Beiträgen einschließlich Zulagen und ihrer Wertentwicklung werden grundsätzlich vollständig nachgelagert besteuert. Ungeförderte Beiträge benötigen eine gesonderte Berechnung. Die Auszahlungsform bestimmt weitere Einzelheiten.
Das Netto zählt
Ein geringerer Steuersatz im Ruhestand ist möglich, aber nicht garantiert. Andere Renten und Einkünfte, eine hohe Einmalentnahme sowie der Krankenversicherungsstatus können das Netto verändern. Eine Steuerstundung ist keine dauerhafte Steuerfreiheit.
Altersvorsorgedepot · Version 2.0 · Bookletstand: 1. September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.