Drei Wege für neues Geld
Die Grafik vergleicht 17 Jahre bis 67: monatlich 150 € im geförderten AvD und 420 € im freien ETF-Depot, alternativ alle 570 € im AvD oder alle 570 € im freien Depot. Unterstellt werden 4 % jährliche Rendite nach Kosten. Die Grundzulage beträgt 540 € jährlich, unabhängig davon, ob im AvD 150 € oder 570 € monatlich eingezahlt werden.
Transparentes Vergleichsmodell
| Neues Geld | Kapital vor Auszahlungsteuer |
|---|---|
| 150 € AvD + 45 € monatliches Zulagenäquivalent | 56.462 € |
| 420 € zusätzliche monatliche Sparrate | 121.610 € |
| 570 € monatlich ohne Förderung | 165.042 € |
Die Zulage wird hier zur Vergleichbarkeit monatlich verteilt; tatsächlich erfolgt ihre Gutschrift später. Ein bereits vorhandenes freies Depot von 100.000 € wächst im selben Modell auf 194.790 € vor Steuern. Für dessen Nettowert benötigt man zusätzlich den ursprünglichen Anschaffungswert.
Steuern und Auszahlung
Geförderte AvD-Leistungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Nicht geförderte Anteile werden anders behandelt; eine hälftige Besteuerung von Erträgen erfordert die gesetzlichen Alters- und Laufzeitvoraussetzungen. Im freien Aktienfonds-Depot kann bei erfüllten Voraussetzungen eine 30-%-Teilfreistellung gelten. Ein Grenzsteuersatz von 42 % während des Sparens und 30 % später sind Annahmen, keine Folge eines bestimmten Bruttogehalts.
Was das Ergebnis begrenzt
Steuerentlastung wirkt nur zusätzlich im Depot, wenn Du sie tatsächlich wieder anlegst. Ein Bewertungsvergleich zum Endalter ist außerdem keine erlaubte vollständige Sofortauszahlung des geförderten AvD: Regulär sind höchstens 30 % zu Beginn frei entnehmbar. Das restliche Kapital dient der vereinbarten Altersleistung.
Quellen und Vertiefung
§ 22 Nr. 5 EStG: geförderte und nicht geförderte Leistungen
Gesetzestext: Auszahlung und Förderung
Einordnung zur Originalgrafik
Die ursprüngliche Gesamt-Nettozahl setzt einen steuerlichen Anschaffungswert des bestehenden ETF-Depots voraus. Die Zeile zu Steuern auf neue Gewinne darf nicht mit Steuern auf das bereits vorhandene Depot vermischt werden. Der Webtext legt seine Beitragszeitpunkte offen und behandelt den Endwert nicht als frei verfügbare AvD-Vollauszahlung.
Ergänzung zum Booklet Altersvorsorgedepot, Version 2.0 · Grafikstand: September 2026 · Webtext abgeglichen: 5. Oktober 2026.